Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eternit - Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft; "Dach und Wand" Handels GmbH & Co KG - BWB/Z-794 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eternit - Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft; "Dach und Wand" Handels GmbH & Co KG

BWB/Z-794

22.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb des alleinbeherrschenden Einflusses über die "Dach und Wand" Handels GmbH & Co KG, Achau, Österreich sowie deren alleiniger Komplementärin "Dach und Wand" Handels GmbH, Vöcklabruck, Österreich, durch die Eternit - Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft, Vöcklabruck, Österreich.Betroffener Geschäftszweig: Handel mit Baustoffen und Baumaterialien und Zubehör aller Art, insbesondere für Dachdecker, Spengler und Zimmerer, einschließlich Dämm- und Isolierstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.09.2008 weggefallen.

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