Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Apollo Investmentgesellschaften; The Goldman Private Equity Opportunities, L.P.; Change Capital Funds L.P. - BWB/Z-792 | Bundeswettbewerbsbehörde

Apollo Investmentgesellschaften; The Goldman Private Equity Opportunities, L.P.; Change Capital Funds L.P.

BWB/Z-792

20.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb der Mehrheit der (nicht kontrollierenden) beschränkt haftenden Gesellschaftsanteile (limited partnership interest) an Change Capital Funds L.P., London, durch i) Apollo Strategic Value Master Fund, L.P., Cayman Islands, Apollo Value Investment Master Fund, L.P., Cayman Islands, Apollo Special Opportunities Managed Account, L.P. Delaware, USA, AP Investment Europe Limited, Channel Islands, and Apollo Investment Europe II, L.P., Cayman Islands und ii) The Goldman Private Equity Opportunities, L.P., New York, USA.Betroffene Geschäftszweige: Luxusmodeartikel, Garten- und Terrassenausstattung sowie Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.09.2008 weggefallen.

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