Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ING Groep N.V.; See Holding B.V.; Stage Ticketing International B.V. - BWB/Z-790 | Bundeswettbewerbsbehörde

ING Groep N.V.; See Holding B.V.; Stage Ticketing International B.V.

BWB/Z-790

19.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

See Holding B.V., die ultimativ von ING Groep N.V., Niederlande, kontrolliert wird, beabsichtigt, alle Anteile an Stage Ticketing International B.V., Niederlande, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.09.2008 weggefallen.

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