Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zementwerk Leube Gesellschaft m.b.H.; Leube Industrieverwaltung GmbH; Quarzsande GmbH - BWB/Z-789 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zementwerk Leube Gesellschaft m.b.H.; Leube Industrieverwaltung GmbH; Quarzsande GmbH

BWB/Z-789

18.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zementwerk Leube Gesellschaft m.b.H. und Leube Industrieverwaltung GmbH beabsichtigen, alle Geschäftsanteile an Quarzsande GmbH, Unterrudling 18, 4070 Eferding, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Sand, Kiese, Schotter, Bindemittel, Zement und Kalke.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.09.2008 weggefallen.

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