Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sony Corporation of America; Bertelsmann AG; SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT B.V. - BWB/Z-788 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sony Corporation of America; Bertelsmann AG; SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT B.V.

BWB/Z-788

14.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT B.V., Vianen, Niederlande, durch Sony Corporation of America, New York, NY, USA und (indirekter) Erwerb gewisser Katalogrechte von SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT B.V., Vianen, Niederlande, durch Bertelsmann AG, Gütersloh, Deutschland.Betroffener Geschäftszweig: Tonträger.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2008 weggefallen.

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