Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Compagnie Gervais Danone S.A.; Boekhoorn Beverages Holding B.V.; Toeca International Company B.V. - BWB/Z-783 | Bundeswettbewerbsbehörde

Compagnie Gervais Danone S.A.; Boekhoorn Beverages Holding B.V.; Toeca International Company B.V.

BWB/Z-783

12.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Groupe Danone S.A., Frankreich, und Boekhoorn Beverages Holding B.V., Niederlande, beabsichtigen eine Transaktion, durch welche Groupe Danone S.A. 49% der Aktien der Toeca International Company B.V., die derzeit zu 100% im Eigentum von Boekhoorn Beverages Holding B.V. steht, erwerben wird. Groupe Danone S.A. und Boekhoorn Beverages Holding B.V. werden Toeca International Company B.V. dadurch künftig gemeinsam kontrollieren. Betroffene Geschäftszweige: Verkaufsautomaten für die Frischzubereitung von Joghurtgetränken für die Aufstellung an öffentlichen Orten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2008 weggefallen.

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