Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG; DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co KG - BWB/Z-781 | Bundeswettbewerbsbehörde

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG; DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co KG

BWB/Z-781

08.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft und die DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co KG beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Wege des Erwerbs von 50% der Anteile an der Kanal Winkler GmbH, einer 100% Tochtergesellschaft der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft, durch die DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co KG gegen Einbringung des Teilbetriebs "Kanal" der DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co KG in die Kanal Winkler GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Kanalreinigung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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