Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CROSS Industries AG; Varioform PET Verpackung GmbH - BWB/Z-777 | Bundeswettbewerbsbehörde

CROSS Industries AG; Varioform PET Verpackung GmbH

BWB/Z-777

07.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter mittelbarer Erwerb von weiteren 26,10% der Anteile an der Varioform PET Verpackung GmbH, Reichersdorf, Österreich, durch die CROSS Industries AG, Wels, Österreich, sodass dadurch mittelbar ein Beteiligungsgrad von 50% überschritten und die alleinige Kontrolle erlangt wird.Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von PET-Verpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2008 weggefallen.

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