Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eaton Corporation; Integ Holdings Limited - BWB/Z-776 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eaton Corporation; Integ Holdings Limited

BWB/Z-776

07.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an Integ Holdings Limited, UK (der Holding-Mutter von Integrated Hydraulics Ltd, UK, Integrated Hydraulics Inc, USA und Integrated Hydraulics GmbH, Deutschland) durch Eaton Corporation, Cleveland, US von mehreren natürlichen Personen.Betroffener Geschäftszweig: Hydraulikindustrie; insbesondere industrielle und mobile Hydraulikventile und Hydraulikblöcke.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.09.2008 weggefallen.

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