Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VIVATIS Holding AG; R & S Gourmet Express Vertriebs GmbH - BWB/Z-771 | Bundeswettbewerbsbehörde

VIVATIS Holding AG; R & S Gourmet Express Vertriebs GmbH

BWB/Z-771

01.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile an der EMES Beteiligungs GmbH, Wals bei Salzburg, und damit mittelbarer Erwerb von 74,04 % der Geschäftsanteile an R & S Gourmet Express Vertriebs GmbH, Wals bei Salzburg, durch VIVATIS Holding AG, Linz. Betroffener Geschäftszweig: Belieferung und Vertrieb von Lebensmitteln für die gehobene Gastronomie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2008 weggefallen.

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