Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Scholz Austria GmbH; Gebrüder Gratz Ges.m.b.H. - BWB/Z-766 | Bundeswettbewerbsbehörde

Scholz Austria GmbH; Gebrüder Gratz Ges.m.b.H.

BWB/Z-766

30.07.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer 50 % Beteiligung an der Gebrüder Gratz Ges.m.b.H. durch Scholz Austria GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Sammeln, Aufbereiten und Handel von eisenhaltigen Metallschrotten und Nichteisen-Metallschrotten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.08.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung des Zusammenschlusses

Die Anmelder haben die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen. Das Verfahren vor dem Kartellgericht wurde am 17.12.2008 eingestellt.

zurück zur Übersicht