Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LBO France; Barclays Private Equity France SAS; Converteam Group SAS - BWB/Z-764 | Bundeswettbewerbsbehörde

LBO France; Barclays Private Equity France SAS; Converteam Group SAS

BWB/Z-764

28.07.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LBO France, das Management von Converteam (Pierre Bastid, Florent Battistella, Frédéric Houmeau, Prosanto Das Gupta und Pascal Planchon) und Barclays Private Equity France SAS beabsichtigen, indirekt je ein Drittel der Stimmrechte an Converteam Group SAS zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Anlagen für die Energieaufbereitung ("power conversion systems").

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2008 weggefallen.

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