Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MOL Hungarian Oil and Gas Plc.; Doppler Vertriebs GmbH
BWB/Z-763
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kauf von insgesamt 12 Tankstellen der Doppler Vertriebs GmbH und der Doppler Mineralöle Gesellschaft mbH im Weg der Abspaltung des Betriebs von 11 Tankstellen von der Doppler Vertriebs GmbH in die Rosen Tankstellenbetriebs GmbH, welche den Betrieb der zwölften Tankstelle von der Doppler Mineralöle Gesellschaft mbH erwerben wird, und Erwerb sämtlicher Anteile an der Rosen Tankstellenbetriebs GmbH durch die MOL Austria Handels GmbH und die MOLTRADE Mineralimpex Kereskedelmi Zártkörüen Müködö Részvénytársaság. Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Kraftstoffen.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2008.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2008 weggefallen.