Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rockwood Holdings, Inc.; Kemira Oyj
BWB/Z-755
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Rockwood Holdings, Inc, USA beabsichtigt, mittelbar durch hundertprozentige Tochtergesellschaften alle Anteile an Kemira Pigments Oy, Finnland sowie bestimmte, mit dem Titandioxid-Geschäft von Kemira Oyj, Finnland verbundene Vermögenswerte zu erwerben und Kemira Oyj beabsichtigt, 39 % der Anteile an einer dieser Tochtergesellschaften von Rockwood Holdings Inc. zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Markt für Titandioxid.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2008.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2008 weggefallen.