Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Odewald & Compagnie Gesellschaft für Beteiligungen mbH, capiton AG; walter services Holding GmbH - BWB/Z-754 | Bundeswettbewerbsbehörde

Odewald & Compagnie Gesellschaft für Beteiligungen mbH, capiton AG; walter services Holding GmbH

BWB/Z-754

10.07.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb aller Anteile an der walter services Holding GmbH, Pforzheimerstr. 128, D-76275 Ettlingen, Deutschland, durch Odewald & Compagnie Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Französische Straße 8, D-10117 Berlin, Deutschland, und capiton AG, Bleibtreustraße 33, D-10707 Berlin, Deutschland (indirekter Erwerb gemeinsamer Kontrolle). Betroffener Geschäftszweig: Markt der Call Center gestützten Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.08.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.08.2008 weggefallen.

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