Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rockwood Holdings, Inc., USA; Holliday Pigments S.A.; Holliday Pigments International S.A., Holliday France S.A. Frankreich, Holliday Chemie Espana S.A. Spanien - BWB/Z-750 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rockwood Holdings, Inc., USA; Holliday Pigments S.A.; Holliday Pigments International S.A., Holliday France S.A. Frankreich, Holliday Chemie Espana S.A. Spanien

BWB/Z-750

03.07.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rockwood Holdings, Inc., USA, beabsichtigt, indirekt 100 % des Grundkapitals der Holliday Pigments S.A., der Holliday Pigments International S.A., der Holliday France S.A., Frankreich und der Holliday Chemie, Espana S.A., Spanien zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Markt für anorganische Farbpigmente.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2008 weggefallen.

zurück zur Übersicht