Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Premiere AG; News Corporation - BWB/Z-749 | Bundeswettbewerbsbehörde

Premiere AG; News Corporation

BWB/Z-749

01.07.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über Premiere AG, Unterföhring, Deutschland, durch News Corporation, New York, USA. Betroffener Geschäftszweig: Medien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Das Verfahren vor dem Kartellgericht wurde aufgrund der Zurückziehung des Prüfungsantrages durch die Bundeswettbewerbsbehörde mit Beschluss vom 16.09.2008 eingestellt.

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