Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Palfinger Europe GmbH; WUMAG ELEVANT - BWB/Z-747 | Bundeswettbewerbsbehörde

Palfinger Europe GmbH; WUMAG ELEVANT

BWB/Z-747

27.06.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von jeweils mehr als 75% der Gesellschaftsanteile an WUMAG ELEVANT GmbH, WUMAG ELEVANT FINANCE GmbH, WUMAG ELEVANT PRODUKTION GmbH, WUMAG ELEVANT SERVICE GmbH & Co. KG, WUMAG ELEVANT Verwaltungs GmbH sowie WUMAG MAGEBA GmbH, Deutschland durch Palfinger Europe GmbH, Österreich.Betroffener Geschäftszweig: Hubarbeitsbühnen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.07.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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