Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DPI Holding GmbH; König & Eberhardt Ges.m.b.H.; LDD Dialog GmbH - BWB/Z-743 | Bundeswettbewerbsbehörde

DPI Holding GmbH; König & Eberhardt Ges.m.b.H.; LDD Dialog GmbH

BWB/Z-743

23.06.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die DPI Holding GmbH und König & Eberhardt Ges.m.b.H. beabsichtigen im Zuge einer Anteilsabtretung alle Geschäftsanteile an der LDD Dialog GmbH von der LDD Holding GmbH zu übernehmen.Betroffene Geschäftszweige: Werbeagentur, Druckerei.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.07.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.07.2008 weggefallen.

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