Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Advent International Corporation; Gérard Darel Gruppe - BWB/Z-742 | Bundeswettbewerbsbehörde

Advent International Corporation; Gérard Darel Gruppe

BWB/Z-742

23.06.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von Advent International Corporation kontrollierte (alle zusammen die "Advent Fonds") beabsichtigen, indirekt über ein französisches Akquisitionsvehikel alleinige Kontrolle über die Gérard Darel Gruppe zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Mittel- bis hochpreisige modische Bekleidung und Accessoires.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.07.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.07.2008 weggefallen.

zurück zur Übersicht