Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VISION 255. Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH (Studio 100 Media Holding GmbH); Junior.TV GmbH & Co. KG; Junior.TV VerwaltungsGmbH; EM.Entertainment GmbH - BWB/Z-739 | Bundeswettbewerbsbehörde

VISION 255. Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH (Studio 100 Media Holding GmbH); Junior.TV GmbH & Co. KG; Junior.TV VerwaltungsGmbH; EM.Entertainment GmbH

BWB/Z-739

20.06.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VISION 255. Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH (Studio 100 Media Holding GmbH) mit Sitz in D-80337 München, Frauenlobstraße 2, beabsichtigt den Kauf von 100% der Anteile an Junior.TV GmbH & Co. KG, Junior.TV VerwaltungsGmbH und EM.Entertainment GmbH mit Sitz in Unterföhring, Deutschland, von EM.Sports Media AG.Betroffene Geschäftszweige: Ausstrahlung von Fernsehsendungen, insbesondere von Kinder- und Jugendprogrammen, Produktion von Programminhalten, Merchandising, Vertrieb von TV-Rechten und Home Entertainment.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2008 weggefallen.

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