Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bayer MaterialScience AG; Baulé SAS
BWB/Z-733
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Einbringung des Gießelastomersgeschäfts durch Bayer MaterialScience AG in die Baulé SAS, Frankreich und Erwerb von 50% der Anteile an der Baulé SAS, Frankreich durch Bayer MaterialScience AG.Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Polyurethan-Gießelastomer-Systemen und Niederdruckgießmaschinen (inklusive der zusätzlichen Ausstattungen) für Heiß- und Kaltgießelastomere.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2008.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2008 weggefallen.