Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie AG Oberösterreich; Cogeneration-Kraftwerke Management Oberösterreich GmbH - BWB/Z-731 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie AG Oberösterreich; Cogeneration-Kraftwerke Management Oberösterreich GmbH

BWB/Z-731

06.06.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Energie AG Oberösterreich beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über das Unternehmen der Cogeneration-Kraftwerke Management Oberösterreich GmbH durch Aufstockung ihrer Beteiligung von 50% auf 100% zu erlangen.Betroffene Geschäftszweige: Cogeneration, Fernwärmeversorgung, Stromversorgung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2008 weggefallen.

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