Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; ersol Solar Energy AG - BWB/Z-730 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; ersol Solar Energy AG

BWB/Z-730

06.06.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Robert Bosch GmbH, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen, Deutschland, beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an der ersol Solar Energy AG, Wilhelm-Wolff-Straße 23, 99099 Erfurt, Deutschland zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Recycling von verunreinigtem Silizium, Herstellung und Vertrieb von Silizium-Wafern und -Ingots, Solarzellen und Photovoltaikmodulen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.07.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.07.2008 weggefallen.

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