Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Manufacture Francaise des Pneumatiques Michelin S.C.A.; Mister GoodDeal S.A.; ATIRO Holding AG; Tyre Dating S.A.S. - BWB/Z-722 | Bundeswettbewerbsbehörde

Manufacture Francaise des Pneumatiques Michelin S.C.A.; Mister GoodDeal S.A.; ATIRO Holding AG; Tyre Dating S.A.S.

BWB/Z-722

02.06.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb durch Manufacture Francaise des Pneumatiques Michelin S.C.A., Mister GoodDeal S.A. und ATIRO Holding AG von jeweils 32,6% der Anteile an Tyre Dating S.A.S. Erwerb von alleiniger Kontrolle durch Manufacture Francaise des Pneumatiques Michelin S.C.A.Betroffene Geschäftszweige: Die Transaktion betrifft die Gründung eines neuen Absatzwegs (B2C-E-Commerce-Plattform) für den Kauf durch Endkunden von Ersatzreifen für PKWs und Kleintransporter sowie für Zweiräder.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.06.2008 weggefallen.

zurück zur Übersicht