Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LVMH Moet Hennessy Louis Vuitton SA; Bentim International SA - BWB/Z-719 | Bundeswettbewerbsbehörde

LVMH Moet Hennessy Louis Vuitton SA; Bentim International SA

BWB/Z-719

02.06.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LVMH Moet Hennessy Louis Vuitton SA, Paris, eine 100% Tochter von Groupe Arnault SAS, Paris, plant (durch eine Tochtergesellschaft) den Erwerb von 100% der Aktien der Bentim International SA, Luxemburg, der Holdinggesellschaft aller Unternehmen der Hublot Gruppe. Betroffener Geschäftszweig: Luxusuhren.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2008 weggefallen.

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