Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UniCredit Leasing (Austria) GmbH; Immobilien-Allianz Holding GmbH & Co. - BWB/Z-718 | Bundeswettbewerbsbehörde

UniCredit Leasing (Austria) GmbH; Immobilien-Allianz Holding GmbH & Co.

BWB/Z-718

30.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an Immobilien-Allianz Holding GmbH & Co. 1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 32 OEG, Immobilien-Allianz Holding GmbH & Co. 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 19-21 OG, Immobilien-Allianz Holding GmbH & Co. 1120 Wien, Schönbrunner Schloßstraße 38-42 OEG, Immobilien-Allianz Holding GmbH & Co. Projekt Acht OEG, Immobilien-Allianz Holding GmbH & Co. Projekt Fünf OEG, Immobilien-Allianz Holding GmbH & Co. Projekt Vier OEG sowie Immobilien-Allianz Holding GmbH & Co. Projekt Zehn OEG durch UniCredit Leasing (Austria) GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Vermietung von Immobilien, Immobilienleasing.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.06.2008 weggefallen.

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