Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Post vier Beteiligungs GmbH; Raiffeisen Informatik Beteiligungs GmbH
BWB/Z-716
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Geplanter Erwerb von 30% der Anteile an einer neu zu gründenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich (NewCo), durch die Post vier Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, von der Raiffeisen Informatik Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich. In Vorbereitung dieses Anteilserwerbes wird die Alleingesellschafterin der Raiffeisen Informatik Beteiligungs GmbH, namentlich die Raiffeisen Informatik GmbH, ihren Teilbetrieb "Outputservices" in die vorab von ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Raiffeisen Informatik Beteiligungs GmbH gegründete NewCo abspalten. Betroffener Geschäftszweig: Outputservices.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2008.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Im Hinblick auf die von den Anmeldern abgegebene Verpflichtungserklärung wurde kein Prüfungsantrag gestellt.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2008 weggefallen.