Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Demonta Trade SE; Scholz AG - BWB/Z-715 | Bundeswettbewerbsbehörde

Demonta Trade SE; Scholz AG

BWB/Z-715

29.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb gemeinsamer Kontrolle an der Scholz Holding GmbH durch die Heim Trade, a.s. über die Demonta Trade SE bzw ein Wechsel alleiniger Kontrolle über die Scholz Holding GmbH durch die Scholz AG zu gemeinsamer Kontrolle über die Scholz Holding GmbH durch die Scholz AG und die Heim Trade, a.s., vermittelt durch die Demonta Trade SE.Betroffener Geschäftszweig: Sammeln, Aufbereiten und Handel von eisenhaltigen Metallschrotten und Nichteisen-Metallschrotten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2008 weggefallen.

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