Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kapsch BusinessCom AG; DCCS GmbH - BWB/Z-713 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kapsch BusinessCom AG; DCCS GmbH

BWB/Z-713

28.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Kapsch BusinessCom AG, 1120 Wien, Wienerbergstraße 53, plant, von der DCCS GmbH, Dr.-Auner-Straße 21, 8074 Raaba, den Unternehmensbereich "Earth Data Safe" im Wege eines Asset deals zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Planung und Ausführung von IT-Dienstleistungen, insbesondere durch das Zuverfügungstellen einer Datenspeicherungsmöglichkeit (Housing und Hosting).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2008 weggefallen.

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