Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Franz Lintner; Medienlogistik Pichler - ÖBZ GmbH & Co KG; Medienlogistik Pichler - ÖBZ GmbH - BWB/Z-712 | Bundeswettbewerbsbehörde

Franz Lintner; Medienlogistik Pichler - ÖBZ GmbH & Co KG; Medienlogistik Pichler - ÖBZ GmbH

BWB/Z-712

27.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Herr Franz Lintner erwirbt 100% der Geschäftsanteile an der Medienlogistik Pichler - ÖBZ GmbH und über die MELO Holding GmbH den Kommanditanteil an der Medienlogistik Pichler - OBZ GmbH & Co KG. Letztere übernimmt außerdem von der Österreichischer Bundesverlag GmbH den Teilbetrieb "Dienstleistungen im Bereich des Rechnungswesens und der Personalverwaltung".Betroffener Geschäftszweig: Publikumsverlags- und Schulbuchauslieferung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2008 weggefallen.

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