Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Honeywell International Inc.; Metrologic Holding Corporation - BWB/Z-711 | Bundeswettbewerbsbehörde

Honeywell International Inc.; Metrologic Holding Corporation

BWB/Z-711

21.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Metrologic Holding Corporation, Blackwood, New Jersey, USA, durch Honeywell International Inc., Morristown, New Jersey, USA, im Wege einer Fusion zwischen dem Zielunternehmen und der Honeywell Montana Merger Corporation, einer 100%igen US-Tochtergesellschaft der Erwerberin.Betroffene Geschäftsbereiche: Barcode-Lesegeräte/Prüfgeräte, robuste Mobilcomputer/Personal Digital Assistants (PDAs).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2008 weggefallen.

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