Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zukunft Steiermark Privatstiftung; ASTZ Beteiligungs GmbH - BWB/Z-709 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zukunft Steiermark Privatstiftung; ASTZ Beteiligungs GmbH

BWB/Z-709

20.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Geschäftsanteilen an der ASTZ Beteiligungs GmbH durch die Zukunft Steiermark Privatstiftung, mit dem diese ihren Anteil an der ASTZ Beteiligungs GmbH von derzeit 50 % auf 100 % erhöht. Betroffener Geschäftszweig: Druck von Katalogen, Werbedrucksorten, Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2008 weggefallen.

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