Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Barclays Bank PLC; Hornschuch Holding GmbH - BWB/Z-708 | Bundeswettbewerbsbehörde

Barclays Bank PLC; Hornschuch Holding GmbH

BWB/Z-708

16.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von 100% der Anteile an der Hornschuch Holding GmbH, Weißbach, Deutschland, sowie von 5,05% der Anteile an der zu 94,95% im Besitz der Hornschuch Holding GmbH befindlichen Konrad Hornschuch Beteiligungs GmbH, Weißbach, Deutschland, durch die Barclays Bank PLC (nachfolgend auch "Barclays" und gemeinsam mit verbundenen Unternehmen "Barclays-Gruppe"), London, Vereinigtes Königreich, mittelbar über ein Akquisitionsvehikel von der DZ Equity Partner GmbH, die von der DZ Bank AG kontrolliert wird, dem Hornschuch-Management und der Landeskreditbank Baden-Württemberg. Barclays wird hierdurch mittelbar die alleinige Kontrolle über die Hornschuch-Gruppe erlangen.Betroffener Geschäftszweig: Industriefolien, selbstklebende Folien und Kunstlederprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2008 weggefallen.

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