Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Solvay Pharmaceuticals S.A.; Innogenetics N.V. - BWB/Z-706 | Bundeswettbewerbsbehörde

Solvay Pharmaceuticals S.A.; Innogenetics N.V.

BWB/Z-706

16.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Solvay Pharmaceuticals S.A., eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft von Solvay S.A., plant den Erwerb alleiniger Kontrolle über Innogenetics N.V. im Wege eines öffentlichen und bedingten Übernahmeangebots für alle ausgegebenen Wertpapiere, die nicht bereits früher durch Solvay S.A. erworben wurden.Betroffener Geschäftszweig: Fachdiagnostika.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2008 weggefallen.

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