Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HANFI Vierte Beteiligungs GmbH; REICH-AUSTRIA Spezialmaschinen GmbH, REICH Spezialmaschinen GmbH - BWB/Z-705 | Bundeswettbewerbsbehörde

HANFI Vierte Beteiligungs GmbH; REICH-AUSTRIA Spezialmaschinen GmbH, REICH Spezialmaschinen GmbH

BWB/Z-705

16.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Direkter Erwerb von 100% der Anteile an der REICH-AUSTRIA Spezialmaschinen GmbH, Voitsberg, Österreich sowie indirekter Erwerb von 100% der Anteile an der REICH Spezialmaschinen GmbH, Deutschland und damit auch der Anteile an den folgenden Gesellschaften der REICH-Gruppe: HHS Werbeagentur GmbH, Deutschland; HOLZ-HER U.S., Inc., USA; HOLZ-HER Canada Inc., Kanada; HOLZ-HER France, Frankreich; HOLZ-HER Schweiz AG, Schweiz; HOLZ-HER ASIA PTE. Ltd, Singapur; HOLZ-HER Espania, s.l., Spanien; HOLZ-HER Italia s.r.l., Italien; EUROMAC S.p.A. i.l., Italien, durch die HANFI Vierte Beteiligungs GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Holzbearbeitungsmaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2008 weggefallen.

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