Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Morgan Stanley & Co. International plc.; Constantin + Bastian Venture Capital GmbH; Wheatfield Investment GmbH; Erich Rohde KG, Erich Rohde GmbH - BWB/Z-703 | Bundeswettbewerbsbehörde

Morgan Stanley & Co. International plc.; Constantin + Bastian Venture Capital GmbH; Wheatfield Investment GmbH; Erich Rohde KG, Erich Rohde GmbH

BWB/Z-703

13.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über das Geschäftsvermögen der insolventen Erich Rohde KG im Wege des Anteilserwerbs an der Erich Rohde GmbH durch Morgan Stanley & Co. International plc. (50%), Constantin + Bastian Venture Capital GmbH (25%) und Wheatfield Investment GmbH (25%).Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Schuhen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.05.2008 weggefallen.

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