Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hectas Gebäudedienste Ges.m.b.H. & Co. KG; Heimlich Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-700 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hectas Gebäudedienste Ges.m.b.H. & Co. KG; Heimlich Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-700

05.05.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hectas Gebäudedienste Ges.m.b.H. & Co. KG, FN 27771 s, 9020 Klagenfurt, beabsichtigt, indirekt sämtliche Geschäftsanteile an der Heimlich Gesellschaft m.b.H., FN 125811 t, 1230 Wien, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Infrastrukturelles Gebäudemanagement.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.06.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.06.2008 weggefallen.

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