Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bayer B.V.; Resina Chemie B.V. - BWB/Z-694 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bayer B.V.; Resina Chemie B.V.

BWB/Z-694

17.04.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bayer B.V. beabsichtigt, sämtliche Anteile an der Resina Chemie B.V., Niederlande (im Folgenden: "Resina") von der derzeitigen Gesellschafterin der Resina, Resina Holding B.V., Foxhol, Niederlande zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Polyether und Polyurethan-Systemen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.05.2008 weggefallen.

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