Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nordwind Capital Fünfte Industriebeteiligungen GmbH; Automotive Group ISE Innomotive Systems Europe GmbH; Automotive Group ISE Industries GmbH - BWB/Z-693 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nordwind Capital Fünfte Industriebeteiligungen GmbH; Automotive Group ISE Innomotive Systems Europe GmbH; Automotive Group ISE Industries GmbH

BWB/Z-693

16.04.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Nordwind Capital Fünfte Industriebeteiligungen GmbH, Deutschland, beabsichtigt, indirekt alle wesentlichen Vermögensgegenstände der Automotive Group ISE Innomotive Systems Europe GmbH, Deutschland und der Automotive Group ISE Industries GmbH, Deutschland, indirekt zu erwerben. Die Nordwind Capital Fünfte Industriebeteiligungen GmbH erwirbt zudem die Option, von der Automotive Group ISE Innomotive Systems Europe GmbH, Deutschland, der Automotive Group ISE Industries GmbH, Deutschland, der Automotive Group ISE GmbH, Deutschland, sowie der 3B-Business-Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft Bergneustadt mbH, indirekt Gesellschaftsanteile an deren Tochtergesellschaften zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: KFZ-Zuliefererindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2008 weggefallen.

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