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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CatchSun AcquiCo GmbH; FLABEG Holding GmbH; FLABEG Automotive GmbH - BWB/Z-690 | Bundeswettbewerbsbehörde

CatchSun AcquiCo GmbH; FLABEG Holding GmbH; FLABEG Automotive GmbH

BWB/Z-690

14.04.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CatchSun AcquiCo GmbH, Deutschland, eine neu gegründete indirekte Tochtergesellschaft von Industri Kapital, beabsichtigt, 100% der Anteile an FLABEG Holding GmbH und an FLABEG Automotive GmbH, Deutschland, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Glas für die Kfz-, die technische und die Solarindustrie.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2008.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2008 weggefallen.

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