Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AGRANA Juice GmbH; Yongji Andre Juice Co., Ltd - BWB/Z-687 | Bundeswettbewerbsbehörde

AGRANA Juice GmbH; Yongji Andre Juice Co., Ltd

BWB/Z-687

09.04.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die AGRANA Juice GmbH, eingetragen im Firmenbuch unter FN 51816 a, Mühlwaldstraße 1, 8200 Gleisdorf, Österreich, hat 50% der Anteile an der Yongji Andre Juice Co., Ltd, No 108 Sushui Dongjie, Industrial Zone, Yongji 044500 Shanxi, unter dem Vorbehalt der Wettbewerbsgenehmigung erworben. Betroffener Geschäftszweig: Fruchtsaftkonzentrate.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.05.2008 weggefallen.

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