Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sony Pictures Entertainment Inc.; 2waytraffic N.V. - BWB/Z-684 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sony Pictures Entertainment Inc.; 2waytraffic N.V.

BWB/Z-684

04.04.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sony Pictures Entertainment Inc., eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft von Sony Corporation, beabsichtigt, 2waytraffic N.V., eine holländische Kapitalgesellschaft, indirekt zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Erwerb und Lizenzierung von Rechten an Fernsehprogrammen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2008 weggefallen.

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