Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WZV Westdeutsche Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG; Ehrlich & Sohn GmbH & Co KG - BWB/Z-682 | Bundeswettbewerbsbehörde

WZV Westdeutsche Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG; Ehrlich & Sohn GmbH & Co KG

BWB/Z-682

04.04.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines wesentlichen Vermögensteiles der Ehrlich & Sohn GmbH & Co KG, Hamburg, Deutschland, nämlich im Wesentlichen des mit der Zeitschrift "Frau im Spiegel" verbundenen Unternehmensteils, durch WZV Westdeutsche Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG, Düsseldorf, Deutschland.Betroffener Geschäftszweig: Medien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2008 weggefallen.

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