Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

3i Group plc; DC Druck Chemie Gruppe - BWB/Z-681 | Bundeswettbewerbsbehörde

3i Group plc; DC Druck Chemie Gruppe

BWB/Z-681

03.04.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die von 3i Group plc und der von 3i Investments plc and 3i Gestion S.A., London, Vereinigtes Königreich, beratenen Unternehmen planen, indirekt über mehrere Akquisitionsvehikel ca. 80% der Stimmrechtsanteile an den Gesellschaften der DC Druck Chemie Gruppe zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Belieferung von Unternehmen der Offset-Druckindustrie mit Zubehör, insbesondere chemisch-technischen Hilfsmitteln und den in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2008 weggefallen.

zurück zur Übersicht