Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Telekom Austria Beteiligungen GmbH; Unternehmens Invest AG; EOSS Beteiligungs GmbH; Infotech Holding GmbH - BWB/Z-678 | Bundeswettbewerbsbehörde

Telekom Austria Beteiligungen GmbH; Unternehmens Invest AG; EOSS Beteiligungs GmbH; Infotech Holding GmbH

BWB/Z-678

25.03.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von jeweils 37,47% der Anteile an der Infotech Holding GmbH, Graz, Österreich, durch die Telekom Austria Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, sowie durch die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, jeweils von der EOSS Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich.Betroffener Geschäftszweig: IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.04.2008 weggefallen.

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