Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lenzing Technik GmbH; Eltrona GmbH - BWB/Z-676 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lenzing Technik GmbH; Eltrona GmbH

BWB/Z-676

20.03.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lenzing Technik GmbH, 4860 Lenzing, beabsichtigt im Wege eines sogenannten Asset-Deals den Erwerb des Anlagevermögens, des Material-, Halb- und Fertigwarenlagers sowie der diesbezüglichen Software von Eltrona GmbH aus dem Bereich "Gerätebau für Healthcare" an deren Produktionsstandort in 4870 Vöcklamarkt.Betroffener Geschäftszweig: Mechatronik / Medizintechnik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.04.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.04.2008 weggefallen.

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