Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Doppler Mineralöle GmbH und Franz Peter Doppler; BP Austria AG, Nelken Tankstellenbetriebs GmbH - BWB/Z-675 | Bundeswettbewerbsbehörde

Doppler Mineralöle GmbH und Franz Peter Doppler; BP Austria AG, Nelken Tankstellenbetriebs GmbH

BWB/Z-675

19.03.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 83 Tankstellen der BP Austria AG im Wege der Einbringung in die Nelken Tankstellenbetriebs GmbH (mittlerweile umfirmiert in Doppler Vertriebs GmbH) durch Doppler Mineralöle GmbH und Herrn Franz Peter Doppler per Okt. 2006 / April 2007. Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Kraftstoffen und Schmierölen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.04.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.04.2008 weggefallen.

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