Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ALAS Serbien Beteiligungsverwaltungs GmbH; Wietersdorfer Beocin Holding GmbH; Lafarge BFC Investment GmbH - BWB/Z-673 | Bundeswettbewerbsbehörde

ALAS Serbien Beteiligungsverwaltungs GmbH; Wietersdorfer Beocin Holding GmbH; Lafarge BFC Investment GmbH

BWB/Z-673

18.03.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von jeweils weiteren 0,01% der Geschäftsanteile an der Lafarge BFC Investment GmbH durch die ALAS Serbien Beteiligungsverwaltungs GmbH sowie durch die Wietersdorfer Beocin Holding GmbH gemäß der Optionsverträge vom 17. Oktober 2002.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von hydraulischen Bindemitteln (insbesondere von Zement).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.04.2008 weggefallen.

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