Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RTB Minerals & Metals d.o.o.; RTB-Gruppe - BWB/Z-672 | Bundeswettbewerbsbehörde

RTB Minerals & Metals d.o.o.; RTB-Gruppe

BWB/Z-672

18.03.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die RTB Minerals & Metals d.o.o. beabsichtigt, bestimmte Vermögenswerte der RUDNICI BAKRA BOR d.o.o. u restruktuiranju, der RUDNIK BAKRA MAJDANPEK d.o.o. u restruktuiranju und der TOPIONICA I RAFINACIJA BAKRA BOR d.o.o. u restruktuiranju unter Mitwirkung der RTB BOR GRUPA Holding Rudarsko topionicarski basen Bor d.o.o. u restruktuiranju (RTB-Gruppe), die zusammen den Geschäftsbereich Kupfer der RTB-Gruppe ausmachen, zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Märkte für Kupfererze und Silber.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.04.2008 weggefallen.

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